Erststrahlurin

Kennzeichnung

Urinmonovette ohne Stabilisatoren

Urinvacutainer ohne Stabilisatoren

Verwendung

Zur bestmöglichen Interpretation der Keimzahl sollte der erste Morgenurin oder Urin nach einer Miktionspause von mindestens 3 Stunden gewonnen werden.

Schriftliche Anleitungen für die Patienten zur Gewinnung von Mittelstrahlurin können durch das Labor zur Verfügung gestellt werden. Kontaktieren Sie bitte Ihren Außendienstmitarbeiter.

Gewinnung der Urinprobe:

  • Reinigung entsprechend der Anleitung für Mann oder Frau durchführen,
  • zur Entnahme von Erststrahlurin die erste Portion von ca. 10 bis 20 mL im Becher auffangen,
  • dabei möglichst Verunreinigungen des Becherrandes durch Hand oder Kleidung vermeiden.
  • 10 ml Urin in beschriftetes Urinmonovette oder -vacutainer überführen und sofort gekühlt (2 bis 8 °C) lagern.
Lagerung

Urin sollte nur in den dafür vorgesehenen Behältern gewonnen und transportiert werden.

Urinproben müssen sofort nach Entnahme bis zum Transport dauerhaft im Kühlschrank gelagert werden.

Der Transport sollte schnellstmöglich zum Labor erfolgen.

Eine Lagerung über Nacht bei durchgehender Kühlung (2 bis 8 °C) ist möglich, sofern ein Transport mit Ankunft im Labor innerhalb von maximal 24 Stunden gewährleistet ist.

Hinweis

Erststrahlurin ist ideal zur Diagnostik von atypischen Infektionen bzw. der Urethritis (Mycoplasma spp., Ureaplasma spp., Chlamydia trachomatis, Neisseria gonorrhoeae), zur Diagnostik des einfachen Harnwegsinfektes aber nur sehr eingeschränkt geeignet. Alternativ ist auch die Diagnostik mittels Harnröhrenabstrich möglich.

Der Nachweis von Leukozyten im Urin erhöht wesentlich die Aussagekraft des mikrobiologischen Befundes bzgl. der Bewertung einer möglichen Harnwegsinfektion und erfolgt aufgrund der beeinträchtigenden Wirkung von diversen Stabilisatoren generell nur aus Nativurinen in Probengefäßen ohne Stabilisatoren.

Zur Beurteilung der Transport- und Lagerzeit der Urinproben als wesentliches Qualitätsmerkmal ist die Angabe der Entnahmezeit im elektronisch gestützten oder schriftlichen Anforderungsbeleg notwendig.