Vorsorge Krankenkasse

Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Hierbei stellt die Ärztin oder der Arzt mit relativ einfachen und wenig belastenden Untersuchungen fest, welche Risikofaktoren erkennbar sind oder sich bereits zu einer Krankheit verdichtet haben.
Was passiert bei der Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung?

In einem ausführlichen Gespräch fragt die Ärztin oder der Arzt, ob aktuelle Erkrankungen der Patientin bzw. des Patienten oder in der Familie vorliegen.

Eine Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Blutdruckmessung soll den aktuellen Gesundheitszustand möglichst genau erfassen.

Anhand von Blutproben werden die Blutzucker- und Cholesterinwerte ermittelt. Dadurch können zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkannt werden.

Eine Urinuntersuchung gibt Hinweise auf mögliche Nierenkrankheiten.

Die Ärztin oder der Arzt erläutert der Patientin oder dem Patienten Ergebnisse und Befunde der Untersuchungen. Gemeinsam können eventuell erforderliche Maßnahmen besprochen werden.
Die Untersuchung auf Hautkrebs sollte – soweit berufsrechtlich zulässig – in Verbindung mit dem Gesundheits-Test durchgeführt werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Ab dem Alter von 20 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane

  • Gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach Beschwerden, Blutungsstörungen, Ausfluss
  • Untersuchung des Muttermundes
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals (Krebsabstrich) und zytologische Untersuchung (Pap-Test) Gynäkologische Tastuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

Zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust (Mamma)

  • Gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Brust
  • Untersuchung und Abtasten der Brust und der Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

 

Zusätzlich ab dem Alter von 35 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)

Die Untersuchung sollte, wenn möglich, in Verbindung mit der zweijährlichen Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) durchgeführt werden und umfasst:

  • Gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Haut
  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten (vor allem Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)
  • Befundmitteilung mit Beratung; im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologe/Dermatologin)

 

Zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust

Mammographie-Screening (spezielle Röntgenaufnahme, die feine Details der Brustdrüse zeigt) im Abstand von zwei Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres: Information und schriftliche Einladung aller Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren in zertifizierte so genannte Screening-Einheiten. Röntgenuntersuchung der Brust beiderseits durch Mammographie sowie gegebenenfalls die Veranlassung weiterer Untersuchungen

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

  • Gezieltes Gespräch
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 54 Jahren)
  • Beratung über das Ergebnis

 

Zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

  • Gezieltes Gespräch
  • Zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre
  • Beratung über das Ergebnis

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Ab dem Alter von 35 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)

Die Untersuchung sollte, wenn möglich, in Verbindung mit der zweijährlichen Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) durchgeführt werden und umfasst:

  • Gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Haut
  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten (vor allem Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)
  • Befundmitteilung mit Beratung; im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologe/Dermatologin)

 

Zusätzlich ab dem Alter von 45 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane

  • Gezieltes Gespräch (Anamnese)
  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • Tastuntersuchung der Prostata
  • Tastuntersuchung der Lymphknoten
  • Beratung über das Ergebnis

 

Zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

  • Gezieltes Gespräch
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 54 Jahren)
  • Beratung über das Ergebnis

 

Zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

  • Gezieltes Gespräch
  • Zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre
  • Beratung über das Ergebnis

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit