Durch Inkrafttreten des Beschlusses vom Gemeinsamen Bundesausschuss ist die Impfung gegen Pertussis für schwangere Frauen nun auch Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Bereits im März hatte sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für eine Impfung aller Schwangeren gegen Pertussis (Keuchhusten) ausgesprochen – unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung. Die Schutzimpfungsrichtlinie wurde daraufhin angepasst und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Dieser Beschluss trat nun zum 10.07.2020 in Kraft.
Mit der Impfung während der Schwangerschaft sind sowohl Mutter, als auch das Neugeborene besser vor der Krankheit geschützt. Empfohlen wird die Impfung zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt, wird die Impfung im zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Sollte die Impfung während der Schwangerschaft versäumt werden, wird eine Nachimpfung der Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt empfohlen, sofern die letzte Impfung gegen Pertussis mehr als zehn Jahre oder länger zurückliegt.
Quellen und weitere Informationen:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Informationsseite des Robert Koch Instituts