Am Stichtag zum 01. Oktober 2020 erfolgt die Umstellung auf neue Muster 10- sowie Muster 10A-Formulare.
Die alten Formulare verlieren nach Vorgabe der KBV ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden (s. Deutsches Ärzteblatt, Ausg. 38/2020 vom 18.09.2020, Bekanntmachung B1516). Eine Beauftragung von Laborleistungen mit den alten Scheinen ist ab 01.10.2020 daher nicht mehr möglich. Aufgrund der bundesweiten Umstellung der Formulare haben wir unsere Muster 10-Überweisungsscheine für Laboratoriumsuntersuchungen der Bereiche Fachlabor, Bakteriologie und Gynäkologie aktualisiert. Die neuen Scheine erhalten Sie schnellstmöglich über unseren Fahrdienst. Nachbestellen können Sie die neuen Formulare wie gewohnt bei unserer M.S.H.
Neuer Muster 10-Überweisungsschein:
Änderungen Muster 10-Überweisungsschein:
- Das ehemalige Feld „ggf. Kennziffer“ wird durch das Feld „Knappschaftskennziffer“ ersetzt, da die Angabe von Kennnummern auf den Mustern 10 und 10A nicht mehr erforderlich ist.
- Die Felder zur Befundübermittlung werden umstrukturiert.
- Das Feld „SSW“ zur Angabe der Schwangerschaftswoche wird hinzugefügt.
- Ab dem 01. Oktober 2020 dürfen ausschließlich Muster 10-Überweisungsscheine ab der Version „10.2020“ zur Laborüberweisung genutzt werden.
Bitte verwenden Sie ab dem Stichtag zum 01. Oktober 2020 ausschließlich die neuen Formulare und verwerfen Sie sämtliche Vorgängerversionen, die Sie noch vorrätig haben.