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Indikation
  • Blutspende
  • Mutterschaftsvorsorge
  • OP mit Transfusionswahrscheinlichkeit von mindestens 10 %
Material
Hinweise Entsprechend der Vorgaben der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie / Gesamtnovelle 2017) aufgestellt gemäß §§ 12a und 18 Tran… MehrEntsprechend der Vorgaben der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie / Gesamtnovelle 2017) aufgestellt gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut" ist die Untersuchung auf irreguläre erythrozytäre Alloantikörper (siehe Antikörpersuchtest) untrennbarer Bestandteil einer Blutgruppenbestimmung im Rahmen einer Mutterschaftsvorsorge, der Vorbereitung einer OP mit Transfusionswahrscheinlichkeit von mindestens 10 % oder der Befunderhebung für die Ausstellung eines Blutgruppennachweises.

Mutterschaftsvorsorge:
Gemäß der "Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (21.04.2016 BAnz AT 19.07.2016 B5)" und der "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten / Gesamtnovelle 2017)" kann bei gesicherter Identität der Schwangeren auf eine erneut Blutgruppenbestimmung verzichtet werden, falls frühere, im eigenen Laboratorium erhobene Blutgruppenbefunde durch eine Bestimmung aus einer zweiten Blutentnahme bestätigt werden konnten."
Präanalytik 2 separate EDTA-Blutröhrchen (4 ml), beschriftet mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten.
Nachforderbarkeit 2 Tage nachforderbar
Methode Agglutination, Glasmatrixzentrifugationstest (QuidelOrtho)
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