Präanalytik

Allgemeine Informationen

Die Qualität von Untersuchungsergebnissen wird wesentlich mitbestimmt durch präanalytische Faktoren wie:

Vorbereitung des Patienten (Einhaltung Nahrungskarenz u. ä.)
Probenentnahme, Probenvorbereitung und Probenlagerung
korrekte Auftragserteilung
Probentransport und
Auf- und Vorbereitung des Probenmaterials im Labor.

Die Normwerte beziehen sich fast ausschließlich auf Abnahmen am Morgen. Daher sollten die Materialentnahmen bis 10.00 Uhr vormittags erfolgen. Für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse kann die Kenntnis der Abnahmezeit von Bedeutung sein (zirkadiane Rhythmik).

Notieren Sie bitte den Abnahmetag und die Abnahmezeit auf dem Laborauftrag. Ebenso ist bei einigen Untersuchungen (siehe Hinweis im alphabetischen Verzeichnis) vor der Blutentnahme eine 12-stündige Nahrungskarenz einzuhalten.

Für einen Großteil der Untersuchungen werden sehr geringe Probenmengen benötigt. So reicht für die meisten Anforderungen bzw. Anforderungsprofile jeweils ein
Röhrchen eines Untersuchungsmaterials aus.

Ein Mehrbedarf an Untersuchungsmaterial ist unter der jeweiligen Untersuchung im
alphabetischen Verzeichnis vermerkt.

Für gekennzeichnete PCR-Untersuchungen bitte zusätzlich ein separates EDTA-Blut-Röhrchen oder, sofern Serum benötigt wird, ein separates Voll-Blut-Röhrchen abnehmen.

Der Patient soll vor der Blutentnahme ausreichend Zeit zum Ausruhen haben. Die Venenpunktion erfolgt am liegenden oder sitzenden Patienten nach schonender Stauung (idealerweise exakt zwischen systolischem und diastolischem Druck).

Die zum Entnahmesystem zugehörige Kapillare ist exakt zu füllen (evtl. an der Außenwand befindliches Blut abwischen).

Kapillare in das mit dem jeweiligen Zusatz befüllte Mikroröhrchen geben und gut ausschütteln, bis das Blut vollständig in den Zusatz überführt und mit diesem vermischt ist.

Entnahmestellen:
• Ohrläppchen (nicht für Blutbild)
• Fingerbeere
• Ferse (nur bei Neugeborenen, Säuglingen)

Sind mehrere Untersuchungsmaterialien abzunehmen, dann gehen Sie bitte in dieser Reihenfolge vor:

1. Blutkultur
2. Voll- (Nativ-) Blut für Serumgewinnung
3. Citrat- Blut
4. Heparin- Blut
5. EDTA- Blut
6. NaF- Blut
7. Weitere

Für einige Analysen ist es notwendig, schon vor dem Transport in das Labor das Serum bzw. das Plasma von den festen Blutbestandteilen zu trennen. Mit einer Zentrifuge können in kurzer Zeit die festen Blutbestandteile vom Serum bzw. vom Plasma abgetrennt werden. Dabei ist die Beachtung der Zentrifugalbeschleunigung wichtig.

Es empfiehlt sich, Blutentnahme- und besonders Uringefäße in 90°-Ausschwingrotoren zu zentrifugieren, da hier die gebildete Sedimentoberfläche waagerecht zur Röhrchenoberfläche liegt. Diese erleichtert das spätere Abpipettieren des Serums/Plasmas oder Urins (bei der Sedimentherstellung wichtig).

Folgende Zentrifugationseinstellungen (bei 20-22°C) sind zu wählen:

Serum: Nach Abschluss der Gerinnung (etwa 30 min) sollte die Probe mindestens 10 min bei einer RZB von 1500xg zentrifugiert werden. Bei einem Radius von 10 cm entspricht dies einer Drehzahl von ca. 3700 U/min.

Plasma: Um zellfreies Plasma zu erhalten, ist antikoaguliertes Blut (Citrat-, EDTA- oder  Heparinblut) mindestens 15 min bei einer RZB von 2000xg (bis maximal 3000xg) zu zentrifugieren. Bei einem Radius von 10 cm entspricht dies einer Einstellung von ca. 4200 U/min.

Urin: Zur Herstellung von Urinsedimenten zur Untersuchung in der Praxis muss vorsichtiger zentrifugiert werden, da die Zellen (Erythrozyten u. Leukozyten) sowie Zylinder während der Zentrifugation viel leichter zerstört werden können. Empfohlen werden 5 min bei einer RZB von 400xg (bis maximal 500xg). Bei einer Zentrifuge mit 10 cm Radius entspricht dies einer Einstellung von ca. 1900 U/min.

Die Formel zur Berechnung der sog. „Relativen Zentrifugalbeschleunigung“ lautet:

RZB = 1,118 x 10-5 x r x U/min2 [g]

„RZB“ ist die relative Zentrifugalbeschleunigung in Vielfachen der Erdbeschleunigung
„r“ ist der Radius der Zentrifuge (Mitte Zentrifuge bis Mitte Röhrchen) in cm
„U/min“ ist die Zahl der Umdrehung pro Minute
„g“ ist die Erdbeschleunigung bzw. die Einheit, in der RZB angegeben wird.

Die Probenkennzeichnung und Zuordnung (zum Auftrag) erfolgt mittels Barcode. Dies ist ein sehr sicheres und effektives Identifizierungssystem.

Der Barcode ist zusammengesetzt aus 12 Stellen, wobei die Stellen die folgenden Bedeutungen haben:

  • Stelle 1-2: Kennung für Labororganisation
  • Stelle 3-6: Arztnummer
  • Stelle 7-10: Patientennummer
  • Stelle 11-12: Materialkennung (z.B. Serum)

Je Auftrag und dazugehörigen Material(ien) ist eine Proben-ID zu vergeben. Auf einem Barcode-Kärtchen befinden sich jeweils:

  • Barcodes für das jeweils abzunehmende Material
  • kleine Nummern-Kleber
  • Aufkleber mit Feld für Datum und Name

Die bezeichneten Barcodes bitte nur für das entsprechende Material verwenden:

  • z.B.: „Serum“-Barcode: nur für das zentrifugierte Röhrchen
  • „Sonstiges“-Barcode für alle nicht genannten Materialien
  • Nummern-Kleber für zusätzlich abgenommene Röhrchen (oder Funktionsteste oder
    Patientendokumentation usw.)
  • bei Funktionstest-Abnahmen bitte Abnahmezeit oder Reihenfolge der Abnahme für eindeutige Zuordnung vermerken

Der Aufkleber mit Datums- und Namensfeld kann zur Dokumentation in der Praxis oder zur Kennzeichnung von Proben für blutgruppenserologische Untersuchungen verwendet werden.

Besonderheit der Probenkennzeichnung für blutgruppenserologische Untersuchungen:
Wichtig: Zusätzlich zum Barcode unbedingt den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Patienten angeben – andernfalls ist ein nachträglicher Identifikationsnachweis erforderlich und die Probe kann in der Zwischenzeit nicht bearbeitet werden.

Bei welcher Temperatur Untersuchungsmaterial nach der Probennahme bis zum Transport ins Labor gelagert werden muss, finden Sie in den Angaben zu den einzelnen Untersuchungsmaterialien auf dieser Website. Die Angaben für Raum-, Kühlschrank- und Tiefkühlschranktemperaturen entsprechen dabei folgenden Bereichen:

  • Raumtemperatur = 15 – 30 °C
  • Kühlschrank = 2 – 8 °C
  • Tiefkühlschrank = ≤ -20 °C

Zur eindeutigen Zuordnung von Probe und Anforderungsbeleg versehen Sie bitte den Auftrag an der dafür markierten Stelle mit dem „Schein“-Barcode. Bitte füllen Sie die Anforderungsbelege immer deutlich lesbar aus.

Für die Markierung der Untersuchungen verwenden Sie bitte einen Kugelschreiber und keine lösungsmittelhaltigen Stifte (Faserschreiber / Filzstifte).

Muster 10 A, Muster 10-Belege und Untersuchungsaufträge für Privatpatienten müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname des Patienten
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum des Patienten
  • Abnahmetag und –zeit
  • (Verdachts-) Diagnose bzw.ICD10 Code
  • angeforderte Untersuchungen
  • Arztstempel und Unterschrift
  • ggf. Hinweis auf Notfälligkeit
  • Einverständniserklärung gemäß Gendiagnostikgesetz
  • Einverständniserklärung bei Befund an anderen Empfänger

Muster 10-Belege: zusätzlich: vollständige Kassendaten des Patienten

Privatpatienten: zusätzlich: Rechnungsempfänger, ggf. dessen Adresse, Unterschrift des Patienten (wenn Rechnungsempfänger)

Bitte geben Sie uns auch Angaben zu:

  • therapeutischen Maßnahmen
  • Zyklustag
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftswoche
  • Sammelmenge, Körpergröße und Gewicht des Patienten
  • Vorbefunden, Hinweise auf Infektiosität, usw.

Damit erleichtern Sie die Interpretation der Befunde bzw. eine exakte Zuordnung von Normwerten (besonders bei Zyklustag). Für bakteriologische Untersuchungen sind Angaben zur Entnahmestelle und zur evtl. Antibiose (Vorbefund) unerlässlich. Weiterhin sollten auch hier Krankheitssymptome, vor allem Fieber oder vorausgegangene Auslandsaufenthalte mitgeteilt werden.

Eilige Untersuchungen müssen auf dem Anforderungsbeleg markiert werden. Bitte teilen Sie uns hier auch mit, bis wann Sie den Befund benötigen. Der Transport erfolgt in entsprechend gekennzeichneten Versandtüten. Damit wird sichergestellt, dass die Proben im Labor vorrangig angenommen und analysiert werden. Ebenso erfolgt eine unverzügliche Befundmitteilung per Fax oder Telefon an den Einsender.

Bitte beachten Sie, dass auch eilige mikrobiologische Untersuchungen mit Ausnahme von Urinproben frühestens nach 48 Stunden endbefundet werden können.

Durch den Laborfahrdienst wird ein Transport auf schnellstmöglichen Weg gewährleistet. Die Probenmaterialien werden als Gefahrgut klassifiziert und unterliegen bezüglich der Verpackung und des Transportes gesetzlichen Regelungen. Das Labor stellt geeignete Transportbehältnisse zur Verfügung, die diesen gesetzlichen Anforderungen genügen.

Ist ein gekühlter Transport erforderlich, bitte Kühlversandbehälter im Labor anfordern. Bitte achten Sie darauf, dass die Probengefäße wie auch die Versandtüten immer fest verschlossen sind, um ein Auslaufen zu vermeiden. Bitte übergeben Sie Notfälle dem Fahrdienst gesondert in einer Versandtüte mit dem Aufdruck „NOTFALL“.

Als Labor der Schutzstufe 2 umfasst unser diagnostisches Programm Erreger der Risikogruppe 2 und 3*.

Bei begründetem klinischen Verdacht auf Erreger der Risikogruppe 3 oder 4 (siehe Übersicht) ist unbedingt Rücksprache mit dem Labor zu nehmen, welche Maßnahmen zum Versand der Proben in ein spezialisiertes Labor zu treffen sind. Der Transport solcher Proben erfolgt nicht über den laboreigenen Fahrdienst.

Übersicht über Mikroorganismen der Risikogruppen 3 und 4 (Auszug)

Bakterien:

        • Bacillus anthracis (Milzbrand)
        • Brucella spp.
        • Burkholderia mallei
        • Burkholderia pseudomallei
        • Chlamydia psittaci
        • Coxiella burnettii
        • Francisella tularensis
        • Rickettsia spp.
        • Yersinia pestis

Pilze:

        • Erreger außereuropäischer Systemmykosen
        • Blastomyces dermatitidis
        • Coccidioides immitis
        • Histoplasma capsulatum
        • Paracoccidioides brasiliensis

Parasiten:

        • Echinococcus granulosus*
        • Leishmania spp.*
        • Naegleria fowleri*
        • Plasmodium falciparum*
        • Taenia solium*
        • Trypanosoma spp.*

Viren:

        • Orthopoxviren, Poxviridea (Pocken)
        • Hämorrhagische Fieber-Viren:
            • Filoviren (Marburg-, Ebola-Virus)
            • Arenaviren (Lassa-, Junin-Virus u.a.)
            • Bunyaviren (Krim-Kongo-Virus u.a.)
            • Flaviviren (Dengue-, Gelbfieber-Virus)
            • Equine-Encephalitis-Viren

Hepatitis-B, – C, – D, – E*
HIV*

Toxine:

            • Botulismustoxin
            • Staphylokokken Enterotoxin B
            • Rizin (Phytotoxin)
            • Mykotoxine

* Das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer ist begrenzt, da eine Infektion über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Der Transport über den Kurierdienst und die Untersuchung solcher Proben darf in unserem Labor erfolgen. Proben mit bekanntem positiven Infektionsstatus müssen vom Einsender als solche gekennzeichnet werden.

Über das Vorgehen bei Verdacht auf Vorliegen von Infektionen mit diesen oder ähnlichen Erregern informieren Sie gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz auch die zuständigen Gesundheitsämter und Referenzzentren.

Für jeden Laborauftrag wird ein Befundbericht erstellt. Die Formatierung ist für die verschiedenen Befundtypen – soweit technisch möglich und inhaltlich sinnvoll – einheitlich und enthält alle notwendigen Angaben. Die Übertragungsverfahren sind vom Befundtyp abhängig. Um die Wünsche der Einsender (Befundart, Übermittlungsweg, Zeitspanne usw.) umfassend erfüllen zu können, kommen momentan folgende Befundübermittlungen/ -typen zum Einsatz:

  • Kurierdienst
  • Post
  • Telefon
  • Fax
  • Datenfernübertragung (DFÜ)
  • Order-Entry-System (HL7-Schnittstellen zur Übernahme ins KIS-System)
  • Web-basierende Befundauskunft

Hinweis: Eine Befundübermittlung per E-Mail ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei der Übermittlung von Befundberichten bzw. Untersuchungsergebnissen, welche in die Kategorie besonders sensible und vertrauliche Daten fallen, sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Übermittlung erhobener Laborbefunde erfolgt an den Einsender bzw. den Auftraggeber der  Laboruntersuchung und in Absprache mit diesem, innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne.

Wenn dem Labor eine schriftlicher Einverständniserklärung des Patienten mittels Unterschrift auf einem gesonderten Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt, kann der Befund auch an namentlich benannte dritte Personen weitergeleitet werden. Dieses Formular erhalten Sie auf Anfrage im Labor.

Die Referenzbereiche sind, soweit erforderlich, alters- u. geschlechtsabhängig hinterlegt. Falls der Einsender keine Alters- und Geschlechtsangabe angegeben hat, wird auf dem Befund „keine Angabe“ ausgegeben. Wo erforderlich, werden weitere Abhängigkeiten (z.B. Zyklusphase, Schwangerschaftswoche) berücksichtigt.

In einigen Fällen z.B. im Bereich Mikrobiologie oder Infektionsserologie werden auch Teilbefunde mit dem Vermerk vorläufiger Befund/Teilbefund erstellt. Zusätzlich zur Übermittlung von Ergebnissen als vorläufiger Befund bzw. Teilbefund (auch Befundung per Telefon oder Fax und mündliche Mitteilungen) wird immer ein endgültiger/vollständiger Befundbericht zur Verfügung gestellt.

Kommt es zu Verzögerungen bei der Erstellung von Untersuchungsergebnissen, insbesondere wenn die Versorgung des Patienten gefährdet sein könnte, ist umgehend der Einsender zu informieren. Dieser Vorgang ist in der Labor-EDV zu dokumentieren.

Auffällige pathologische Ergebnisse werden ggf. durch Wiederholungsmessungen bestätigt und unverzüglich dem anfordernden Arzt per Fax oder Telefon mitgeteilt. Im Bedarfsfall wird eine Meldung gemäß § 7 Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt veranlasst.

Die Messunsicherheit beschreibt die Streuung von Messergebnissen. Jedes Messergebnis ist einer Messunsicherheit unterworfen, die von ganz unterschiedlichen Unsicherheitsfaktoren, Abweichungen und tlw. auch nicht bekannten Einflussgrößen herrührt. Sie ist als Schätzwert definiert, der den Wertebereich angibt, innerhalb dessen der wahre Wert zu erwarten ist.

Die Kenntnis der Messunsicherheit kann für die Beurteilung der Signifikanz von Laborbefunden sehr hilfreich sein. Die Untersuchungsergebnisse dienen dem behandelnden Arzt i. d. R. für zwei wichtige Fragestellungen:

  • Wie ist die Absolutlage eines Untersuchungsergebnisses relativ zum Referenzbereich?
  • Ist die Abweichung eines Untersuchungsergebnisses vom Vorwert signifikant (Verlaufskontrolle)?

Die für die Signifikanzbetrachtung entscheidende Gesamtmessunsicherheit von Untersuchungsergebnissen im Labor ist abhängig von:

  • Einflussgrößen
    – biologisch-physiologische Faktoren des Patienten (z.B. unveränderliche wie Alter, Größe, Geschlecht, Rasse, Erbfaktoren u. veränderliche wie Ernährungs-, Trainings- und Belastungszustand, Tages- und andere Rhythmen)
    – diagnostische o. therapeutische Maßnahmen (z.B. Injektionen, Infusionen, pharmakologisch bedingte Stoffwechselveränderungen)
    – pathologische Faktoren (z.B. Trauma, Operationen, Schock)
  • Störfaktoren
    – Konsequenzen diagnostischer u. therapeutischer Maßnahmen, speziell Einfluss von Medikamenten
    – Störungen durch Probenbestandteile (externe der Probe beigemengte Stoffe)
  • der Präanalytik
    – Patientenvorbereitung (z.B. Einhaltung der Nahrungskarenz, Einnahme von Medikamenten)
    – Probennahme
    o Einflussgrößen (z.B. Art der Probe, Körperlage, Tageszeit, Stauungszeit)
    o Störfaktoren (z.B. Gerinnung, Hämolyse, Lipämie, Lagerung)
    – Probentransport (z.B. Dauer, Temperatur)
    – Probenvorbereitung (z.B. Zentrifugation, Verdünnung)
  • der Präzision des analytischen Laborprozesses Dies ist die Bezeichnung für die Übereinstimmung zwischen
    Wiederholungsmessungen und entspricht der Interassaypräzision. Der sogenannte Variationskoeffizient (= relative Standardabweichung) als Maß für den statistischen (zufälligen) Fehler bei wiederholter Messung ist charakteristisch für eine Methode, wobei seine Größe stark von der Lage des Messwertes abhängig sein kann. Zum Beispiel kann eine Methode bei niedrigen Messsignalen eine größere relative Streuung aufweisen als bei höheren.
  • der Richtigkeit des analytischen Laborprozesses Die methoden- u. messsystemabhängige Abweichung vom wahren Wert. Viele der aufgeführten Faktoren, welche die „Gesamtmessunsicherheit“ bedingen, sind stark abhängig von den individuellen Gegebenheiten beim Patienten. Eine Abschätzung des Beitrages dieser Unsicherheit kann nur in Kenntnis des betroffenen Individuums und der medizinischen Gegebenheiten vorgenommen werden.
    Regelmäßige Kontrollmessungen und weitere Maßnahmen gewährleisten, dass Abweichungen und Schwankungen zusammen genommen gering genug sind, um sicherzustellen, dass das Endergebnis dem wahren Wert möglichst nahe kommt.
    Unabdingbar hierfür ist auch Ihre Mithilfe: Bitte teilen Sie uns Informationen zu Probennahmebedingungen, Ausgangsprobenvorbereitung und Lagerung mit!
    Auf Anfrage erteilen wir Ihnen gern Auskünfte zur Messunsicherheit, damit die medizinische Interpretation labordiagnostischer Untersuchungsergebnisse sinnvoll und patientenorientiert erfolgen kann.

Präanalytik für die Mikrobiologie

Zur Anforderung von mikrobiologischen Leistungen stehen spezielle Untersuchungsaufträge für Kassen- und Privatpatienten zur Verfügung. Auf diesen Formularen sind die häufigsten Materialien und Anforderungen aufgelistet und müssen nur angestrichen werden. Nicht aufgeführte Materialien können unter „Anderes Material“, nicht gelistete Untersuchungen können unter „Weitere Untersuchungen“ eingetragen werden. Darüber hinaus können Sie „Eilt / Notfall“ markieren und unter „Antibiotikatherapie“ angeben, welches Medikament Sie evtl. schon verordnet haben.

Bitte beachten Sie, dass wir für jede eingesandte Probe (auch wenn sie vom gleichen Patienten stammt) jeweils einen dazugehörigen Auftrag mit Angabe des Materials, mit Entnahmestelle und Zeitpunkt der Entnahme benötigen. Jede Probe muss mit einem eigenen Barcode gekennzeichnet sein. Wir bitten um Angabe weiterer Daten, um eine möglichst gezielte kulturelle Untersuchung durchführen zu können, z.B.:

• Entnahmestelle und Entnahmetechnik (Mittelstrahlurin oder Katheterurin usw.),
• Diagnose und Vorbefunde,
• Angaben zum Patienten (Grunderkrankung, Auslandsaufenthalt, Immunsuppression, Beruf usw.),
• aktuelle oder geplante Therapien, Allergien.

Die mikrobiologische Diagnostik erfolgt primär am Laborstandort Neukirchen. Befundberichte, die an anderen Standorten erstellt werden, sind entsprechend gekennzeichnet.

Pathologie und Humangenetik

Zur Anforderung von pathologischen Leistungen nutzen Sie bitte die nachfolgenden Histopathologischen Untersuchungsaufträge (UA).

Allgemein:

  • Untersuchungsauftrag Histologie (einschließlich Gastrointestinaltrakt und extra
    gynäkologische Zytologie)

Speziell:

  • Untersuchungsauftrag Mammachirurgie
  • Untersuchungsauftrag Knochenmarkbiopsie
  • Untersuchungsauftrag Leberbiopsie
  • Untersuchungsauftrag Prostatastanzbiopsie
  • Untersuchungsauftrag Dermatologie
  • Untersuchungsauftrag gynäkologische Zytologien (kurativ)

Gynäkologische Zytologie – Krebsfrüherkennung (präventiv) wird von der KV gestellt.

Bitte füllen Sie die gewünschten Angaben vollständig aus, Sie erleichtern damit die Interpretation der Befunde. Zusätzlich senden Sie bitte einen Überweisungsschein Muster 6 ein.

Für pathologische Proben stehen spezielle Versandmaterialien zur Verfügung. Diese fordern Sie bitte telefonisch an.

Für humangenetische Untersuchungen wird abhängig von der Anforderung folgendes Material benötigt:

  • EDTA-Blut 5 ml: Lagerung und Transport bei Raumtemperatur
  • Heparin-Blut 5 ml: Lagerung und Transport bei Raumtemperatur
  • DNA 2- 10 μg (> 20 ng/μl): Lagerung und Transport bei Raumtemperatur
  • Fruchtwasser 15 ml: Lagerung und Transport bei Raumtemperatur
  • Chorionzotten 20-50 mg: Lagerung und Transport bei Raumtemperatur
  • Abortmaterial: Auf Anfrage

Weitere Informationen zu humangenetischen Untersuchungen finden Sie im Analysenverzeichnis und auf der Homepage unseres Standortes in Frankfurt am Main bio.logis Zentrum für Humangenetik (www.biologis.diagnosticum.eu).

Gemäß GenDG muss der Patient vor einer humangenetischen Untersuchung durch den verantwortlichen Arzt, der die genetische Untersuchung veranlasst, über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der Untersuchung aufgeklärt und gegebenenfalls humangenetisch beraten werden. Die Dokumentation über die Aufklärung sowie die Einverständniserklärung des Patienten muss schriftlich erfolgen.

Wir können eine humangenetische Untersuchung nur dann durchführen, wenn uns eine Einverständniserklärung des Patienten vorliegt. Ein Widerruf der Einwilligung durch den Patienten ist jederzeit möglich. Wir bitten Sie daher, uns mit der Anforderung auch die Einverständniserklärung des Patienten zuzusenden. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage im Labor.